Bis zu 20% Förderung erhalten

Jetzt zum Fördercheck

Fenster, Haustüren und Wintergärten mit attraktiver staatlicher Förderung

Für ein modernes und sicheres Zuhause

Wir helfen Ihnen, die Förderung zu sichern. Während des gesamten Prozesses der Beantragung und Abwicklung haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der den reibungslosen Ablauf sicherstellt. Sie lehnen sich zurück und entspannen.

Sichern Sie sich in den ersten drei Jahren 20 % der Gesamtinvestionen durch direkten Abzug bei der Einkommensteuer (1. und 2. Jahr 7 %, 3. Jahr 6 %) Hinweis: Bitte sprechen Sie vorab mit Ihrem Steuerberater, ob der Abzug für Sie in Frage kommt

Angebot inkl. Fördercheck

Bereitstellung und Beantragung

Auftragserteilung RBE Stuhr

Montage und Auszahlung

Bekommen Sie Zuschüsse für Ihr Vorhaben?

Sie interessieren sich für neue Fenster oder Haustüren?

Kein Problem.

Das aktuelle Förderprogramm bietet zahlreiche Möglichkeiten: Auch einige unserer Glas-Faltwände oder Wintergärten sind förderfähig.

Sind Ihre Fenster oder Haustür älter als 2002?

Es tut uns leid.

Leider sind Häuser jüngeren Baudatums aktuell in diesem Förderprogramm nicht berücksichtigt. Natürlich stehen wir Ihnen trotzdem mit Rat und Tat bei der Sanierung Ihrer Fenster zur Seite.

Nutzen Sie Ihr Wohneigentum selbst oder vermieten Sie es?

Es sieht gut aus!

Ihre Fenster erfüllen bereits wesentliche Vorgaben um staatliche Zulagen zu erhalten! Lassen Sie uns direkt in die weitere Planung einsteigen.

Wen dürfen wir zurückrufen?

*Pflichtfelder

An wen dürfen wir das Infomaterial schicken?

*Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihre Anfrage

Wir werden uns zeitnah mit Ihnen zu den Fördermöglichkeiten Ihrer neuen Fenster in Verbindung setzen.


Ihr RBE Stuhr Team

Zuschuss, Kredit oder steuerlich absetzen?

Alte Fenster und Haustüren können richtige Energieräuber sein, die wertvolle Wärme aus dem Wohnraum nach außen entweichen lassen. Bis zu 30 % der Heizkosten können über neue Fenster und Haustüren eingespart werden - gerade in der heutigen Zeit ein starkes Argument. Moderne Fenster mit Zweifach- oder Dreifachverglasung sind einfach echte Energiesparer.

Die Förderung Ihrer neuen Haustür kann auf eine von drei Arten in Anspruch genommen werden:

  1. als Einkommenssteuerbonus von 20 % i.S.d. §35c EStG, der über drei Jahre aufgeteilt wird
  2. Als Zuschuss von bis zu 20% beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  3. Übernommen werden 50 % der Kosten für die Baubegleitung, maximal 2.500€ Zuschuss bei Vorhaben von Ein- und Zweifamilienhäusern

Grundsätzlich sind für alle Fenster-Systeme, Haustüren und Wintergärten staatliche Zuschüsse erhältlich, wobei im individuellen Anwendungsfall immer die baulichen Gegebenheiten und energetischen Anforderungen berücksichtigt werden müssen.

Neben der Förderung durch BAFA und KfW besteht die Möglichkeit, die Kosten der Sanierung steuerlich abzusetzen. Hierbei werden in den ersten drei Jahren 20 % der Gesamtinvestionen direkten bei der Einkommensteuer abgezogen (1. und 2. Jahr 7 %, 3. Jahr 6 %). Hierbei empfehlen wir, sich von einem Steuerberater unterstützen zu lassen.

Seit 2021 unterstützt die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle) private Modernisierer beim Haustürtausch mit attraktiven Fördermitteln. Bis 2020 lief die Förderung von Einzelmaßnahmen bei der Sanierung noch über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Bei der BAFA wird selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum (bis zu 2 Wohneinheiten) mit einem Zuschuss bis zu 20% der Sanierungskosten gefördert, sofern der Auftragswert mindestens 2.000 Euro beträgt. Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. Konkrete Informationen zu diesem Programm finden Sie hier: www.bafa.de

Ein grundlegendes Kriterium für die staatliche Förderung von Fenster, Haustüren und Wintergärten ist, dass der Bauantrag des Gebäudes älter als 5 Jahre sein muss.

Darüber hinaus sind weitere energetische und bauliche Bedingungen einzuhalten. Bspw. darf der Uw-Wert (= Ein Messwert, der angibt, wie gut die Wärmedämmung von Glas-Rahmen-Konstruktionen ist) maximal bei 0,95 liegen.

RBE Stuhr unterstützt Sie hier vollumfänglich: Ob beim Einsatz eines Energieberaters, Berechnung Ihres spezifischen Uw-Werts oder Antragstellung - wir stehen Ihnen dauerhaft zur Seite.

Wir beraten Sie gerne

Sie möchten sich individuell beraten lassen? Kein Problem! Beginnend mit einer ehrlichen Fachberatung, bis zur sicheren Montage von Ihrem Projekt stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner in Stuhr - Groß Mackenstedt zur Seite. Nutzen Sie die Vorteile unserer Fachberatung:

  • Keine Wartezeit
  • Ein Ansprechpartner
  • Professionelle Vorbereitung
  • Individuelle Terminvereinbarung
  • Ausführliche Beratung

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Fachberater Alexander Hachmann